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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
15.12.2014, 16:16 Uhr

Fahrradfahren mit Alkohol

Mal eine ganz theoretische frage. Nicht, dass ich vorhabe das zu machen. aber was wäre wenn ich von einer party auf der ich alkohol getrunken habe mit dem fahrrad nach hause fahre und mich die polizei anhält. solange ich nicht mehr als 1,6 promille habe passiert mir dann doch nichts oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Melly
15.12.2014, 18:53 Uhr

zu: Fahrradfahren mit Alkohol

Es kann zu einer Anzeige kommen, welcher ganz sicher fallen gelassen wird. Zumindest laut dieses Geldbußkatalog Seite https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

Ich könnte schwören, früher waren die Strafen etwas härter.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-022 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn Kinder an einer Ampel warten?

Dass die Kinder

- schon losrennen, wenn die Ampel in meiner Fahrtrichtung von Grün auf Gelb umschaltet

- auch bei Rot loslaufen, weil es ihnen zu lange dauert

- sich gegenseitig auf die Fahrbahn schubsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen