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14.05.2018, 14:02 Uhr

Unfall mit Bus 30.01

Hallo Zusammen ,

im Januar hatte ich in einer engen Kurve ( für Busse nur 30 km/h erlaubt)
mit Richtungspfeilen auf der Seite des Busses einen kleinen Unfall ( Schrammen beim Bus ( hinterer Teil) , Spiegelglas Gelenk kaputt bei mir.

Ich hab angegeben das ich die Schuld nicht bei mir sehe.
Auf die Polizei wurde verzichtet ,da die erst 2 Std.später gekommen wären naja ...

Ich habe dann fleißig die Schadensmeldungen ausgefüllt einmal für meine Versicherung und einmal für das Busunternehmen ( beide mit der Aussage das ich die Schuld nicht bei mir sehe) und nun ist Still ruht der See.

Kann das sein das das immer noch bearbeitet wird?
Meine Versicherung hat auf jeden Fall den gleichen Betrag wie immer bei mir abgebucht.

LG und Danke, hab da noch keine Erfahrung wie lange sowas bearbeitet wird :)


Lg Juji

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

An Bahnübergängen

An Fahrbahnverengungen

In unübersichtlichen Kurven

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h