
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 suse
29.09.2006, 15:00 Uhr
Unfallflucht in der Probezeit
Meine Mum hat heute folgendes berichtet:
Ein Schüler, der erst seit Anfang dieser Woche den Führerschein hat, ist auf dem Schulhofparkplatz einer Lehrerin ins Auto gefahren, und hat Unfallflucht begangen.
Ein Lehrer, der zu dieser Zeit grade am Fenster stand, hat das mitbekommen, und es der Autobesitzerin erzählt, die auch daraufhin sofort den Schüler wegen Unfallflucht angezeigt hat.
Nun meine Frage (da ich den Schüler auch kenne): Was passiert jetzt mit dem? Hätte an Aufbauseminar gedacht, aber da es Unfallflucht war, bin ich mir auch nicht so sicher!
Vielen Dank,
Suse

 Warnecke
29.09.2006, 15:58 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Wenn es sich öffentliches Gelände gehandelt hat, und der Schaden erheblich ist, ist das Aufbauseminar das kleinere Übel.
Gerade bei solchen Vergehen ist die Rechtsprechung recht eindeutig..
Klick mal den Link an..
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
den Absatz -4- sollte man sich mal gut durchlesen...
Gruß
 Warnecke
29.09.2006, 16:05 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Wenn es ein Freund von Dir ist, dräng ihn dazu sich SOFORT mit der Lehrerin in Verbindung zu setzten. Und sofort zu Polizei gehen, wenn es nicht schon zu spät ist.
Außerhalb des fließenden Verkehrs trifft in diesem Fall, meiner Meinung wohl zu. Und so beachtlich kann der Schaden ja wohl nicht sein. Ansonsten gilt in solchen Fällen immer einen Anwalt einschalten.
Viel Glück
 to
29.09.2006, 16:31 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Der Absatz 4 hilft aber nur noch, wenn die Polizei nicht schon vor der Tür steht. Und die braucht in der Regel keine 24 Stunden für eine Halterermittlung, wenn das Kennzeichen bekannt ist.
 Warnecke
29.09.2006, 22:50 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Handelt es sich um ein nicht beachtlichen Schaden, werden die warten....
 Ping
30.09.2006, 13:24 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Ich hoffe für dich, das "der Schüler" nicht du bist! :)
 suse
30.09.2006, 13:55 Uhr
zu: Unfallflucht in der Probezeit
Nein, "der Schüler" bin ich nicht!
Habe zwar auch erst seit einem Monat meinen Führerschein, aber zur Schule fahr ich dann trotzdem noch mit dem Fahrrad. ;-)
Mich hat es halt nur interessiert, weil ich den "Flüchtling" auch kannte, bzw. mal besser mit ihm befreundet war!
Danke euch erstmal für die Antworten..
Suse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?
Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen
Ankündigung eines geschlossenen Verbandes
Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren
Sie dürfen hier nicht links abbiegen
Sie dürfen hier nicht wenden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|