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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
03.10.2006, 20:34 Uhr

Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hallo,

nein ich mach solche Sachen nicht ;).

Ein Freund (20) von mir hat vor ca 4 Monaten eine Probezeitverlängerung bekommen, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (>30km/h). An der Nachschulung hat er teilgenommen.

Vor 2 Wochen ist er mit 0.8 Promille von der Strasse geflogen und gegen einen Baum gefahren (Auto Totalschaden). Es waren keine weiteren Beteiligte vorhanden. Polizei war natürlich zur Stelle und hat ihm vorerst seinen Führerschein entzogen.

Wie wird es in der Zukunft für ihn ausschauen? Nach Probezeitverlängerung mit 0.8 Promille einen Unfall zu verursachen hat sicherlich weitreichende Folgen.

1 Jahr Fahrverbot + Mpu?

Vielen Dank für eure Antworten

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.10.2006, 21:01 Uhr

zu: Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hm... Hier liegten wir nicht mehr im Bereich der Ordnungswidirgkeiten; es handelt sich wohl um eine Straftat nach § 315c StGB. Die Geschwindigkeitsgeschichte ist hier ncht von allzu großer Bedeutung.
Über das Strafmaß lässt sich hier nur spekulieren, letztlich entscheidet das in diesem Fall der Richter.

§ 315c StGB lässt weite Spielräume für die Strafzumessung.
Demnach gibt es für solch einen Fall 7 Punkte im VZR, eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren). Theroretisch könnte Dein Freund nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dann könnte seine Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden.

Ein Fahrverbot ist hier unwahrscheinlich, eher steht hier ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer damit verbudnen Sperrfrist im Raum.
Eine MPU zur Wiedererlanung wird bei diesem Wert, wenn nicht besondere Anzeichen der Alkoholwirkung, bei einem Ersttäter (bezüglich Alkohol) nicht verlangt. Aufgrund der Probezeit kann aber ein besonderes Seminar für alkoholauffällige Jugendliche angeordnet werden.

Wie gesagt, wie hoch die Strafe ausfällt, darüber lässt sich nur mutmaßen. Das ist von vielen Faktoren abhängig, außerdem gestehe ich, mich in diesem Bereich nicht soooo gut auszukennen. Ein Anwalt ist hier auf jeden Fall ratsam.
Ich denke, es könnte hier auf eine Geldstrafe von 30-50 Tagessätzen hinauslaufen (oder 30-50 Sozialstunden) und eine Sperre zwischen 6 und 12 Monaten.
Aber mit dieser Einschätzung lehne ich mich -das gebe ich zu- seeehr weit aus dem Fenster. Also, nicht böse auf mich sein, wenn es ganz anders ausgeht. Das weiß man bei solch einer Sache selten, ohne die genaueren Umstände zu kennen.

mfG Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten