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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mobilephone123
17.04.2005, 22:07 Uhr

Bußgeld/Vorladung/Probezeit

Hallo,

Angeblich habe ich am 15.10.04 eine rote Ampel überfahren. Der Bußgeldbescheid wurde mir am 21.12.04 zugeschickt. Doch der Polizeibeamte hat sich 100% geirrt, was Fotos und zusätzlich 2 Zeugen belegen können. Ich bin zum 6.5.05 vorgeladen.


Nun habe ich zwei Fragen:

- Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? Wie ist da die gesetzliche Regel? Also müsste ich dann ggf. im Falle eines Bußgeldbescheid (ich bin zwar unschuldig) kein Aufbauseminar machen und meine Probezeit wird nicht verlängert?

- Was kostet so ein Verfahren? Wenn ich ggf. für Schuldig gesprochen werde.

Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für die Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
17.04.2005, 23:29 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

»Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? «

Nützt leider nix. Es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes, d.h. der 15.10.04

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
18.04.2005, 07:21 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

hmm.... so wie du den text schreibst scheint es mir, dass du dir deiner unschuld gar nicht so sicher bist!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereit sein

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise