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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oltesvik
25.09.2005, 12:21 Uhr

Thai-Führerschein

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. umschreiben eines Thai-Führerscheins bzw. der 6-monatigen Übergangsregelung.
Meine Frau(Thai) wohnt seit13 Monaten in der BRD,in 4 Monaten machen wir Urlaub in Thailand, und spielen mit dem Gedanken, das Sie dort den Führerschein macht.
Frage:
Kann Sie nun mit diesem Führerschein für die nächsten 6-Monate in Deutschland fahren, obwohl Sie den FüSch. erst nach dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland erworben hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:21 Uhr

zu: Thai-Führerschein

Nein, das geht leider nicht. Da sie den Wohnsitz in D hat, dürfte sie mit einem im Urlaub erworbenen thailändischen Führerschein nicht in Deutschland fahren und könnte ihn auch nicht umschreiben lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Pkw

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs