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Auslandsführerschein


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
18.08.2005, 21:59 Uhr

zu: muss ich meinen Schein zurückgeben?

Nein, mit deinem tschechichen Führerschein hat Deutschland normalerweise nix zu tun (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Ich gehe also davon aus, daß sie ihn nicht einziehen werden, du darfst dann überall fahren, aber nicht in Deutschland.

Weshalb mußtest du denn zur MPU? Doch sicher nicht, weil du einen tschechischen Führerschein hast, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
19.08.2005, 13:06 Uhr

zu: muss ich meinen Schein zurückgeben?

Pascal, denk doch mal nach: Warum hat er wohl überhaupt einen tschechischen Lappen?
Weil sie ihm den Deutschen weggenommen haben, schätze ich. Und ich tippe weiter: Wegen Allohol und ähnlichem. Und DESHALB darf er wohl zur MPU.

heinzi, liege ich damit richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
19.08.2005, 17:08 Uhr

zu: muss ich meinen Schein zurückgeben?

"Warum hat er wohl überhaupt einen tschechischen Lappen?"

Was du sagst ist eine Möglichkeit. Aber ich kenne z. B. jemanden, der hat aus Kostengründen zunächst in Tschechien den Führerschein gemacht, ist dann hier damit gefahren (legal, versteht sich) um zu üben. Dann hat er noch die deutsche Prüfung abgelegt. Er hat sich noch nie was zuschulden kommen lassen. Also insofern kann ich dir nicht zustimmen. Es gibt zwar sicherlich Negativbeispiele aber auch positive.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

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Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport