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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GeorgianGirl
19.08.2005, 15:39 Uhr

Georgien

Hallo!

Meine Frau studiert seit ca. 5 Jahren in Deutschland und hatte für Deutschland nur eine AG.

Bei Ihrem letzten "Heimaturlaub" (ca. 6 Wochen) hat sie ihren Führerschein erworben.

Zwischenzeitlich hat sie durch unsere Hochzeit eine AE erworben und würden nun gerne Ihren Führerschein umschreiben lassen. Frage also: wie sieht es bei Ausländern aus, die zwar einen Wohnsitz in D haben, ihren Führerschein aber im Heimatland erworben haben?!

Muß sie "nur" die Prüfung ablegen oder den Führerschein erneut komplett erwerben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2005, 16:54 Uhr

zu: Georgien

Da deine Frau zum Zeitpunkt der Erteilung ihres georgischen Führerscheins ihren Wohnsitz in Deutschland hatte, kann sie den Führerschein nicht umschreiben lassen und darf mit dem georgischen Führerschein auch nicht in Deutschland fahren. Sie muss als den ganz normalen Weg zum Fahrerlaubniserwerb gehen, d.h. theoretische und praktische Ausbildung und th. und prakt. Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.08.2005, 20:51 Uhr

zu: Georgien

Genau, damit ein ausländischer Führerschein gültig ist, darf kein Wohnsitz im Inland bestehen und der Auslandsaufenthalt muss mindestens 185 Tage dauern.
Der georgische FS wäre aber eh nicht viel wert gewesen hier, da er sich nicht prüfungsfrei umschreiben lässt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

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