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 RolHen
09.01.2014, 23:24 Uhr
vorzeitiger Abbruch der praktischen Fahrprüfung
Hallo!
Ich hoffe, mir kann jemand bei einer mir auf der Seele brennenden Frage helfen.
Mein Sohn macht derzeit seinen Führerschein und ist am Dienstag das zweite Mal bei der Prüfung durchgefallen. Lt. Prüfungsbogen habe er zweimal rechts vor links nicht beachtet (er meint, es wäre nur eine Schotterstraße gewesen, aber wenns keine durchgezogene Linie gab oder Beschilderung, dann wird er wohl akzeptieren müssen, dass auch Schotterstraßen u. U. Vorfahrt haben, darum gehts auch nicht).
Die Prüfung dauerte lt. Protokoll nur 10 Minuten, so dass ich davon ausgehe, dass sie vorzeitig abgebrochen wurde. Und das kann ich nicht verstehen. In den anderen 20 Minuten hätten doch noch weitere Fehler auftauchen und damit "aufgedeckt" werden können, die er dann beim nächsten Mal vielleicht macht und wieder durchfällt.
Das ist m. E. n. vergleichbar damit, wenn ich mit einem mit 10 Mängeln behafteten Auto zur HU fahre und der Prüfer die Prüfung nach 3 Mängeln abbricht, weil "Damit bekommt er keine Plakette" und dann beim nächsten Mal die nächsten 3 Mängel usw. Und jedesmal darf ich die erneuten Prüfkosten tragen.
Ist das wirklich zulässig? Ich habe meinen Führerschein zwar schon ein paar Jahre (1991), aber damals war es so, den Prüfling bis zum Ende fahren zu lassen und ann erst zu sagen, ob er bestanden hat oder durchgefallen ist?
Danke für Eure Antworten.

 Wackeldackel
10.01.2014, 06:20 Uhr
zu: vorzeitiger Abbruch der praktischen Fahrprüfung
Ich kenne das nur so, wie von Dir (bezüglich Deines Sohnes ) beschrieben.
Bei so massiven Falschverhalten muss der Prüfer, bei Deiner Theorie, ja beim Fortführen der Prüfung Angst um seine Unversehrtheit haben.
Die Prüfungsfahrt ist in erster Linie zum Überprüfen der allgemeinen Verkehrstauglichkeit da und nicht dafür da, etwas aus fehlinterpretierten Situationen zu lernen.
Der Vergleich mit der HU beim Fahrzeug hinkt gewaltig. Wenn Dein Sohn solche grundsätzlichen Regeln nihct beherrscht, wären weitere Fahrstunden und nicht eine längere Prüfungsfahrt angebracht. Genau dafür hat er ja die Fahrstunden, wo er, zusammen mit dem Fahrlehrer, sich das richtige Verhalten im Straßenverkehr aneignen sollte.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte
Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?
0130
110 oder 112
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
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