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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 LauraLottchen
09.01.2014, 13:08 Uhr
Problem mit Sonderfahrten...
Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?
Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren
Bremsen und nach rechts ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Motorräder
Fahrräder
Pkw
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