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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ironwill25
17.08.2009, 16:51 Uhr

Darf meine Freundin den Motorradroller fahren?

Hallo

Mich tangiert das in Bezug auf die FE nicht aber wir haben einen Honda Spacy (125er) der als Motorrad zugelassen ist!

Ich habe alle Klassen, somit kein Problem. Aber ich weiß, das meine Freundin damals den Roller drosseln lassen musste auf 80 km/h bis sie 18 war. Danach durfte sie ihn aufmachen auf 125.

Sie sagt zu mir, sie hätte den damailigen 1b gemacht. Meiner Meinung nach ohne nachgelesen zu haben, darf sie doch dann max nur 80er fahren!? Oder gibt es dort eine Änderung oder Anpassung? Sie hat jetzt den EU FS/ FE

Gruß, ironwill25

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ironwill25
18.08.2009, 23:59 Uhr

re:

Sie hat A1 und M makiert (seit 1998)
demnach darf sie den Roller fahren oder?

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20.08.2009, 02:03 Uhr

zu: Darf meine Freundin den Motorradroller fahren?

geht auch mit dem alten 3er, sofern vor dem 1.4. 1980 erworben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit