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Fahrzeuge, Technik
 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen
Mit Arbeitern auf der Fahrbahn
Mit Baumaterial auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Links weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
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