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Fahrzeuge, Technik

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25.12.2007, 20:49 Uhr

Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

Ich habe gehört, dass die TüV-Gebüren angehoben werden sollen. Ab wann gelten die? Ab 2008?

LG!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 14:04 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Der Bundesrat hat der Gebührenerhöhung am 20.12. zugestimmt. Wann die Erhöhung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt, aber es sollen nicht alle Gebühren gleichzeitig Anfang 2008 erhöht werden, sondern stufenweise angehoben werden.

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26.12.2007, 14:11 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

In 1/08 müsste unser Ato wieder zum TüV. Sollte man das lieber noch 2007 machen oder ist im Januar 2008 noch mit keinen Erhöhungen zu rechnen?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 15:18 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Die HU soll um 4,50 Euro teurer werden, die AU um 6 Euro beim Diesel und um 2 Euro beim Benziner. Wenn dein Fahrzeug per OBD eigendiagnosefähig ist, dann sinken die Gebühren sogar um 4,60 Euro (Benziner) bzw. 13,80 Euro (Diesel).

Wenn du also ein neueres Fahrzeug hast, dann wird die Untersuchung nächstes Jahr sogar billiger. Ob das nun aber schon ab Januar der Fall ist, weiß ich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet