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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
02.08.2006, 14:52 Uhr

Firmenwagen!!!

Hallo Leute,

habe mal wieder eine Frage!

Ich habe vor aus meinem bisherigen Job auszusteigen und mich als Auslieferungsfahrer bei einer bekannten Bäckerei in unserer Reion zu bewerben.( Die bezahlen nämlich sehr gut).
Aber da ich nur über Führerschein Kl.B
verfüge, bin ich mir nicht sicher, ob die Bewerbung wirklich sinn macht.
Wo oder wie kann ich im Vorfeld swhen, was die gängigsten Firmenwagen sind, die ich noch fahren darf?
Oder kennt jemand eine Homepage, wo verschiedene Transporter zu sehen sind, welche
mit B gefahren werden dürfen?

Grüsse,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
02.08.2006, 16:27 Uhr

zu: Firmenwagen!!!

Das ist eine gute Idee, einfach mal gucken gehen ob die nur7,5t stehen haben oder auch die kleine Sprinterklasse unter 3,5t.

Die meisten Transporter darfst du fahren, allerdings gibt es auch größere Sprinter mit Doppelbereifung die dann halt den größeren Führerschein verlangen.

Achja,
jede Bewerbung macht Sinn. :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
02.08.2006, 19:19 Uhr

zu: Firmenwagen!!!

sieh nach was in den papieren steht. die kuriere nutzen ja meist die unter 3,5 t, wg. der "freien" fahrt.
verkaufswagen können aber schon mal über 3,5 t gehen.

frag doch einfach bei deinem potenziellen arbeitgeber nach.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt