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Fahrzeuge, Technik


 
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11.03.2006, 23:00 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

nein. Die Versicherung hat den Vermögensschaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. ob du mit den kratzern rumfahren möchtest, ist deine Sache - der Wagen ist aber mit dem Schaden weniger wert, bei einem Verkauf zum Beispiel.

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12.03.2006, 01:24 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Klär das einfach mit der gegnerischen Versicherung ab. Vermutlich werden sie einen Gutachter beauftragen (bzw du kannst dann auch selber einen auswählen, wenn dir das lieber ist). Den im Gutachten ermittelten Schadenswert kannst du dir dann auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dir aber nur erstattet, wenn du sie auf wirklich gezahlt hast. Im Voraus bekommst du die also nicht. Du bist auch nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

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12.03.2006, 14:01 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Deshalb habe ich ja gesagt: Einfach bei der gegnerischen Versicherung nachfragen... Wenn sie sagen, ihnen reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt, dann brauchst du keinen Gutachter, wenn die ein Gutachten wollen, dann mach das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird