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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
21.08.2005, 00:10 Uhr

HILFE!!! Meine Papiere sind weg...

Nun, woe die Überschrift schon sagt: Meine Papiere (ABE und Versicherungsnachweis) vom Roller sind verschütt gegangen...

nachdem ich nun b habe, brauchte ich meinen roller nicht mehr. demnach hab ich die papiere aus meinem portmonaie rausgetan, damit sie nicht verschwinden -.-

ich möchte meinen roller jetzt verkaufen, dafür brauche ich aber die papiere.. nur ich weiss nicht mehr, wo die sind...

was mach ich nun? kann ich mir die einfahc so wieder besorgen oder wie? was kostet mich der "spass"??? ich werde noch wahnsinnig hier mit dem suchen....

verzwifelte grüsse
Marcel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
21.08.2005, 01:08 Uhr

zu: HILFE!!! Meine Papiere sind weg...

Von deiner zuständigen Zulassungsstelle brauchst du auf jeden Fall eine Bestätigung das gegen den Betrieb des Mopeds nichts vorliegt.

Sollte der Hersteller (gilt nur in D) bzw. Importeur noch bestehen, kann dieser dir anhand des Nachweises der Zul.Stelle eine Zweitschrift ausfertigen.

Sollte keiner von beiden mehr Bestand haben, gehts nur übern TÜV, anhand ihrer Datenblätter fertigen die dann ein Gutachten aus, sind dann die Dinger auf diesem grünen Papier.

Versuche nach Möglichkeit ersteres, wenn das nicht geht halt den TÜV, ist aber deutlich teurer, aber dann die einzige Möglichkeit.

Wg. Versicherung mit dem Vertreter oder direkt mit Versicherung abklären, geht problemlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
21.08.2005, 12:06 Uhr

zu: HILFE!!! Meine Papiere sind weg...

danke für deine hilfe... ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten