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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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30.03.2013, 09:31 Uhr

Amnestie bei weit zurückliegendem Entzug

Mir wurde vor über 20 Jahren der Führerschein entzogen.
Hätte ihn zwischenzeitlich neu machen können inkl. MPU.
Da ich aber verkehrsgünstig wohne und aus finanziellen Gründen hatte ich darauf Verzichtet.

Jetzt sagte mir jemand, es hätte eine Art Amnestie gegeben, und ich könnte den Führerschein nur gegen 1. Hilfe-Kurs und Sehtest ohne weiteres auf Antrag wiederbekommen.

Ist da was dran oder isz das nur eine Geücht ohne jede Grundlage?

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31.03.2013, 11:25 Uhr

zu: Amnestie bei weit zurückliegendem Entzug

Habe es selbts herausgefunden. Und ja. Grundsätzlich ist es möglich, wenn einem denn der Sachbearbeiter der ausstellenden Behörde gewogen ist:
Wenn die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktsystem entzogen worden ist, muss zunächst der Ablauf der gerichtlichen oder gesetzlichen Sperrfrist abgewartet werden. Die Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung ist seit dem 16. Januar 2009 nach Ablauf von zwei Jahren nur noch in Fällen erforderlich, in denen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, § 20 Abs. 2 FeV. Daher kann in Fällen, in denen für die Neuerteilung eine MPU notwendig wäre, nach dem Ablauf der Tilgungsfrist von 15 Jahren § 29 StVG und einem korrekt gestellten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologisches Gutachten und unter Umständen ohne das erneute Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung neu erteilt werden. Die gerichtlich angeordnete Sperrfrist kann verkürzt werden. Wenn seit dem Entzug oder der Versagung der Fahrerlaubnis oder einer nicht bestandenen MPU, weniger als 15 Jahre vergangen sind, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

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Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind