Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maradonna90
18.11.2008, 12:16 Uhr

Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Ich hatte am 14.11 gegen 8 Uhr einen Verkehrsunfall. Ich auf dem Fahrrad ,die Frau mit dem Auto.
Ich will jetzt nichts ausführlich beschreiben, es ist aber so, dass ich ihr die Vorfahrt gewährt habe die sie hatte (ich fuhr auf der Straße) und sie die Kurve in die Einbahnstraße zu stark geschnitten hat. Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben!
Sie hat bei der Polizei angerufen, den Unfall gemeldet (das prüf ich aber noch auf der Wache nach!) und wir haben uns darauf verständigt nicht die Polizei zu rufen, sondern das per Versicherung zu klären - Personalien wurden ausgetauscht. Sie schien mir sehr einsichtig deshalb, sah ich das auch nicht als notwendig jetzt die Polizei zu rufen.
Gestern am Telefon bestreitet sie die ganze Sache und meint ich hätte ihr die Vorfahrt genommen etc.

Mein Vater meint ich soll heute Anzeige erstatten, aber weswegen und ist das überhaupt möglich ?

Danke :)

P.S: Zum Glück ist nur ein Sachschaden entstanden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maradonna90
18.11.2008, 12:28 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Sollte Tatsachen in der Überschrift heißen, sorry.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.11.2008, 15:48 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

anzeige, meldung ist möglich.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.11.2008, 17:24 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Die Polizei hat keine übersinnlichen Fähigkeiten, mit denen sie in die Vergangenheit blicken kann. Eine Anzeige wird kaum dazu beitragen, die tatsächlichen Geschehnisse zu klären.

Außerdem kann man mit einer Anzeige nur straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen erreichen, nicht aber die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz).

Was genau willst du denn jetzt erreichen? Willst du, dass die Frau für ihr Verhalten bestraft wird? Dann musst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wobei der Nachweis, dass der Unfall geschah, weil sie die Kurve geschnitten hat, ohne Zeugen nicht leicht zu erbringen sein wird. Oder willst du Schadensersatz für dein kaputtes Rad? Dann mache diese Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung der Frau geltend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
18.11.2008, 19:02 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Auf jeden Fall für die Zukunft: Niemals unter der Hand einigen. Weil im Nachhinein irgendwas zu beweisen ist schwierig bis unmöglich und die Leute nutzen das gerne aus.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Notrufsäulen

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren