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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hunter1002
18.09.2008, 17:16 Uhr

Wagen beim einparken touchiert.

Guten Tag, ich habe beim einparken einen Wagen touchiert. Ich konnte keinen Schaden an beiden Autos feststellen. Ich brachte mein Gepäck weg, und als ich nach 5 min wieder kam war das auto das ich touchiert hatte weg.bin kurz darauf zur Polizei um den Tatbestand festzuhalten, um nicht die Fahrerflucht angekreidet zu bekommen. Gibt es eine bestimme Zeit in der sich der Inhaber des Unfallautos melden muss, da sonst der Vorfall so zu sagen"verjährt"? Wenn sich der Inhaber des Unfall autos nicht meldet, wird man dann trotzdem die Probezeit verlängern? oder muss ich noch mit Folgen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.09.2008, 20:48 Uhr

zu: Wagen beim einparken touchiert.

gut, dass du bei der polizei gemeldet hast!
aber ich denke, es wird nichts kommen! da der inhaber des unfall autos nichts merkt (wenn du sagst: an beiden autos nichts zu erkennen)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Unfallstelle absichern

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt