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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aeran
21.04.2008, 13:04 Uhr

Ordnungsamt und Behörde

Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid von der Ordnungsamt bekommen, wegen Geschwindigkeitüberschreitung von 54 km/h innerhalb geschlossener Ortsschaften:

175 € + Gebühren
2 Monate Fahrverbot (habe heute morgen Führerschein abgegeben)
4 Punkte in Flensburg

sonst stand da garnichts....

Wie ich informiert bin, bekomm ich in den nächsten Tagen, Post von der Behörde, da ich in der Probezeit bin ...

meine Frage:
es kann zu einem Entzug des Führerscheins führen (meinte ein Angestellter in der Ordnungsamt, Verkehrsabteilung)
wenn ich einen Entzug bekommen würde, von wem würde ich dies bekommen ?? von der Ordnungsamt oder von der Behörde (wird ein Entzug zusammen mit dem Schreiben wegen Probezeitverlängerung und Seminar mitgeschickt ?? )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.04.2008, 16:13 Uhr

zu: Ordnungsamt und Behörde

Du bekommst keinen Führerscheinentzug, solange es dein erster Probezeitrelevanter Verstoß war.

Nur 2 Monate Fahrverbot.
Die Post bzgl. der Probezeit (Aufbauseminar, etc.) kann teilweise extrem lange (halbes Jahr oder noch länger) dauern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad mit Beiwagen

Motorrad ohne Beiwagen

Pkw