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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MoeSiz
07.10.2007, 14:51 Uhr

Lohnt sich ein Einspruch???

Hallo!
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, da ich mit meinem 50 cm3 Roller auf einem Fahrradweg gefahren bin, der nur für Mofas freigegeben ist. Auf diesem Radweg passierte ich eine rote Ampel. Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt. Die rote Ampel kostet mich wahrscheinlich auch noch ein paar Punkte. Ist das gerechtfertigt beides Anzuzeigen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
07.10.2007, 15:38 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

ein ganz klares ja sind ja beides eindeutige verstösse!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2007, 19:14 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

wenn Du die beiden Verstöße begangen hast, warum denn nicht?
Was war denn das für eine Ampel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.10.2007, 16:07 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

>>Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt.<<

Richtig so! Was machst' auch so'n Blödsinn?
Oder anders gesagt: Wenn Du Blödsinn machst, dann hab auch den Mumm, zu den Folgen zu stehen!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen