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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tomsommer
19.12.2006, 19:34 Uhr

Nachschulung!? Wieso?!

guten tag,
ich habe auch eine frage.
ich bin noch in der probezeit und wurde mit 91 km/h in einer autobahnbaustelle geblitzt, erlaubt waren 70km/h, also 21 km/h zu viel. Mein erstes vergehen.
bestraft wurde ich mit einem punkt und 40€ bußgeld ( plus 25,60 € an verfahrenskosten und bearbeitung....)
Der polizist hatte mir bei der anhöhrung versichert, dass sich das damit erledigt hätte.
Nun bekam meine mutter allerdings post; nachschulung!!
Wie ist das zu bewerten? Kann ich das anfechten/ strafänderung in verlängerung der probezeit fordern? ( faktor geld (student))
Immerhin belaufen sich die kosten eines aufbauseminars auf bis zu 300€.
Das wären dann zusammen fast 400€ wegen 21km/h!!!!!!
danke im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.12.2006, 19:44 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

nein, kannst du nicht anfechten da du die strafe schon bezahlt hast.

die kosten für das aufbauseminar werden ab 01.01.07 auf bis zu 450 € steigen (je nach region).
deine probezweit wird auf jeden fall um 2 jahre auf insges. 4 jahre verlängert.
der polizist hat erstens keine ahnung von den probezeitmassnahmen (brauch er auch nicht wissen, weil das nur verwaltungsintern abläuft) zweitens, wenn er die ahnung hätte, würde er es genauso sagen um geheule, gejammer und ähnlichem aus dem weg zu gehen und drittens hat er sogar recht weil der "akt" damit für die polizei erledigt ist.
aber wie gesagt, das ist keine aufgabe der polizei, darum braucht die das auch nicht wissen.

das es teuer ist als probezeitler zu schnell zu fahren, müsste dir aber vorher schon bekannt gewesen sein.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
19.12.2006, 19:46 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schweinepriester
20.12.2006, 00:49 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Auswandern. Hier gehen sowieso bald die Lichter aus.
Als junger Mann würde ich ab nach Holland und den Bürokraten hier den Rücken zudrehen .
das war erst der Anfang in deinem Autofahrerleben. Sie werden dich noch oft melken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.12.2006, 02:19 Uhr

zu: Nachschulung!? Wieso?!

Dann schau mal nach, was zu schnellfahren und falschparken in Holland so kosten ... :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen