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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweet19
13.12.2006, 15:43 Uhr

Geblitzt in 30er Zone!!!! WICHTIG!!!

ich wurde heute in der 30er Zone geblitzt worden!
Und zwar ich bin so um die 40km/h gefahren!
Das auto ist aber von meiner Oma was erwartet mich nun?

Bitte um antwort!
Liebe Grüße
Sweet19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ursprung_aller_dreistigkeit
13.12.2006, 16:08 Uhr

zu: Geblitzt in 30er Zone!!!! WICHTIG!!!

;) oma wird dir erstmal die selbstgehäkelten topflappen um die ohren hauen?

bei 40 km/h droht dir nur ein verwarngeld...sonst nix.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.12.2006, 16:43 Uhr

zu: Geblitzt in 30er Zone!!!! WICHTIG!!!

Und bei einer derart geringen Überschreitung wird die Behörde vermutlich keinerlei Ermittlungen anstellen, den wahren Fahrer zu finden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
13.12.2006, 16:45 Uhr

zu: Geblitzt in 30er Zone!!!! WICHTIG!!!

Ergo: Deine Oma kriegt einen Brief, indem sie aufgefordert wird, irgend etwas um die 15€ zu zahlen.

Das tut sie dann und die Sache ist gegessen. Keinerlei Konsequenzen für Dich!!!!!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen