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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aboshan
29.11.2006, 16:36 Uhr

Kleiner Park-Unfall

Beim Ausparken hab ich von nem anderen Wagen einen Teil des Scheinwerfers mitgenommen, genauer gesagt den Blinker. Hab dann die Polizei gerufen, und die haben halt die Adresse und Tel-Nr. des anderen Wagens mir gegeben, und gesagt "gebührenfrei verwarnt", ich muss also nichts zahlen.

was hat das jetzt zu bedeuten? was für konsequenzen hat die verwarnung? dass ich kein bußgeld und/oder punkte krieg is mir klar, aber wenn das jetzt theoretisch nochmal passiert. was is dann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.11.2006, 16:53 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Diese Verwarnung hat keine Konsequenzen. Die Polizisten haben dich mündlich ermahnt, ein "Du, Du, Du!" sozusagen. Nett von denen.
Ansonsten kommt es auf die Tatumstände an: Beulst Du einen andere leicht an, kann das noch im Verwarngeldbereich liegen (bis 35 Euro), fährst Du einem rückwärts rein, kann das dagegen auch einen A- Verstoß darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aboshan
29.11.2006, 16:54 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Hab vergessen zu sagen: Es war beim Rückwärts-Ausparken aus einer Parkbox, hab nach rechts rübergezogen und dort stand eben das auto auf der rechten straßenseite.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.11.2006, 17:21 Uhr

zu: Kleiner Park-Unfall

Die mündliche Verwarnung gibt dir nur die Sicherheit, dass wegen dem Verstoß sonst nichts mehr kommen kann, da du damit schon "bestraft" wurdest. Auch für zukünftige Verstöße hat das keine Folgen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren