Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trish
17.11.2006, 09:41 Uhr

Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Hallo,
ich wurde neulich nachts (07.11.)von den freundlichen Kollegen aufgehalten.
Dabei haben sie festgestellt, dass ich nach meinem Umzug (28.10.) mein Auto und mich selbst noch nicht umgemelet habe. ausserdem fehlte mir das Warndreieck und die rechte Nummernschildbeleuchtung hinten war defekt!

Nun habe ich so einen schönen Zettel mit bekommen, auf dem die Mängel vermerkt sind.
Muss ich mein Auto (Termin 18.11., also morgen) nun bei genau dieser PI vorfürhen oder egal wo usw... ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
17.11.2006, 11:41 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Also ich würd anrufen und fragen. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:31 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

ALSO: ich hatte schon öfter mängelbericht.auf der karte die man bekommt steht deutlich drauf das man bei einer TÜV/DEKRA stelle oder einer polizeidienststelle vorführen kann.welche polizeidienststelle ist da egal hauptsache du führst es vor und kriegst auf dem wisch ein stempel mit ner unterschrift die du dann per post wegschicken kannst und die sache is erledigt   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:33 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

meines wissens nach ist es ok wenn der poststempel das datum vom abgabetermin hat.wenn du dem termin nicht nachkommst wirst du post bekommen wo sie dich nochmal darauf hinweißen mit nochmal so ner karte wo du ausfüllen lassen kannst (weil sie dann denken du hast die alte verloren oda so) und EVENTUELL (muß nicht) eine geldstrafe eine niedrige für das versäumnis.Mängelbericht ist eigentlich nix schlimmes wenn mans so sieht   

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden