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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Flieger
02.03.2006, 13:38 Uhr
Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
Hallo, ich hab folgendes Problem:
Ich befinde mich in der Probezeit und bin in einer 50iger Zone mit 22km/h zuviel gefahren. Ich habe nun ein Anhörungsbogen erhalten. Frage: Soll ich den Verstoß zugeben oder abstreiten?
 durbanZA
02.03.2006, 14:16 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
Na ja... ggf. machst Du es durch das Abstreiten noch teurer... denn ohne guten Grund wirst Du mit dem Einspruch nicht weit kommen.
@polizei: gemeint ist eine Strecke mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. So undeutlich finde ich das nicht.
 n00bmare
02.03.2006, 15:34 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
ich glaub er meint damit, dass es keine 50er zone gibt...
 durbanZA
02.03.2006, 15:43 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
sooo verwirrend finde ich 50-Zone nun nicht. Aber na ja.
 Omskoskaja
02.03.2006, 15:46 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
hallo allen, ich ahbe ein ganz ganz großes problem, ich fuhr in einer 50 zone, also innerorts 80 km/h, es ist noch kein brief deswegen an mich gekommen, ich wollte nur jetzt schmal wissen,also wenn ich wirklich 30 km/h zu schnell gefahren bin, ob ich dann zum Aufbauseminar muss oder ob ich das auch alles irgendwie anderes regeln kann, da der wagen auf meinen vater angemeldet ist. kann ich dann irgendwie angeben das mein vater gefehren ist um dem Aufbauseminar aus dem weg zu gehen??? ich würde mich sehr auf antwort freuen. mfg Omsen
 Omskoskaja
02.03.2006, 22:48 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
hmm ja aber zum beispeil ... ich sehe meinem vater sehr ähnlich...und der wagen ist ja auch auf ihn angemeldet... kann er nicht sagen das er es war.... oder forschen die dann da überal nach und so???
 durbanZA
03.03.2006, 09:52 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
jetzt mal ernsthaft: Als Halter des Fahrzeugs wird vermutlich ersteinmal Dein Vater angeschrieben. Er wird einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, auf dem er aufgefordert wird, anzugeben, wer gefahren ist. Da er mit Dir verwandt ist, kann er die Aussage verweigern. Die Behörden können aber das Blitzerfoto mit den Bildern des Einwohnermeldeamtes abgleichen oder einfach mal zu Hause (oder bei den Nachbarn oder so) vorbeikommen, um zu gucken, ob man das Gesicht vom Photo nicht findet.
Es ist aber Ermessenssache, wie viel Aufwand die Behörden um die Verfolgung dieser Owi machen. Aber warte doch erst einmal ab, wie viel Dir tatsächlich vorgeworfen wird!
 Omskoskaja
04.03.2006, 01:05 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
ok muss ich dann wohl...also etwas abwartet...naja...trotzdem danke für die tipps
 inder-style
04.03.2006, 12:46 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
50er "Zone" ???????
 Omskoskaja
04.03.2006, 21:32 Uhr
zu: Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit
ersetze 50 bereich in innerorts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel
Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Sie dürfen parken
Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen
Sie dürfen halten
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