Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fuchx
17.02.2006, 21:03 Uhr

Warum Bußgeld?

Hallo,
ich hatte gerade einen Unfall... . Ich fuhr innerorts auf einer zweispurigen Straße auf der linken Spur, dann bin ich kurz auf die rechte Spur habe den Blinker nach links gesetzt und bin wieder auf die linke Spur und wollte dann dort eigentlich drehen... . Dabei hat mich das Fahrzeug hinter mir leicht in meiner Fahrertüre getroffen. Beide Fahrzeuge waren aber noch nicht über die durchgezogene Linie gefahren. Als die Polizei kam und ich wahrscheinlich dummerweise gesagt habe das ich drehen wollte, gab es keine Verwahnung sonder ein BUßgeld. Ist das so ok? Ich wollte zwar drehen, habe aber ja nicht gemacht... .
Kann mir jemand helfen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fuchx
17.02.2006, 21:18 Uhr

zu: Warum Bußgeld?

leider nicht... die sagten das es eine Anzeige gibt. Und das verstehe ich nicht, ich wollte zwar drehen und über die durchgezogene Linie fahren, habe es aber nicht, da beim Wechsel von der rechten auf die linke es ja schon geknallt hat.
Wenn ich sagen würde ich wollte über rot fahren, habe es dann aber nivht gemacht kann man ja auch nicht ein Bußgeld bekommen,oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fuchx
18.02.2006, 10:06 Uhr

zu: Warum Bußgeld?

die sprachen von 50 euro und einem Punkt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eisbaerorti
18.02.2006, 19:13 Uhr

zu: Warum Bußgeld?

richtig 50 plus punkte weil es zu einer groben gefährdung des straßenverkehrs (zu deutsch UNFALL) durch dein handeln kam.

das bußgeld handelt tatsächlich vom fahrstreifenwechsel und nicht vom wenden wollen. selbst wenn, du bekommst n schreiben wo druafhin du dich erstmal äußern aknnst oder eben zahlst. hast ja eh noch nix unterschrieben, also wer will dir was nachweisen, was du sagtest.

normalerweise gibt es ja den passus "Auch der Versuch ist strafbar", jedoch findet der seine Anwendung nur im Strafrecht, nicht im Verkehrsrecht, soweit mir bekannt. Also wegen deinem Vorhaben kann man dir eigentlich nix...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch unnötig starkes Beschleunigen