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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Boo1985
07.02.2006, 17:29 Uhr

wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Hallo!!!

Bin am wochenende angehalten worden, und hatte was getrunken!!
Natürlich musste ich blasen und hatte 0,8 promille!!
Meine probezeit ist schon verlängert worden!!
Wer weiß was jetzt auf mich zu kommt??
Muss ich mpu machen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
07.02.2006, 17:37 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Warum machen leute sowas, gerade noch inner Probezeit??? Dat is doch net mehr normal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.02.2006, 17:45 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Zunächst guckst Du hier mal:

www.fahrtipps.de/recht/stvg

§24a, §25 sind relevant.

Dazu wirst Du eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten, verbunden mit dem Hinweis, dass beim nächsten Verstoss innerhalb der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird.



Eine MPU wirst Du jetzt noch nicht machen müssen, wohl aber wenn Du weiterhin trinkst und dann fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 17:54 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Erstmal danke, woman1987, für Deinen netten, qualifizierten und hilfreichen Beitrag.

@boo: Sieh es positiv, nochmal kann Deine Probezeit nicht verlängert werden :)
Gut, zum ernst des Lebens. Interessant wäre es zu wissen, ob Du Ausfallerscheinungen gezeigt hast (entweder beim Fahren oder während der Begegnung mit der Polizei) und weswegen Deine PZ bereits verlängert worden ist.


Ich gehe jetzt mal von dem für Dich besseren Fall aus: Du kommst in eine Großkontrolle der Polizei, nicht, weil Du irgendwie auffällig gefahren bist, sondern weil die Fahrzeuge hier routinemäßig kontrolliert werden :) Dein Blutalkoholwert beträgt 0,8 0/00. Vorher bist Du noch nie wegen Alkohol oder Drogen auffällig gewesen.

Damit würde ein Bußgeld von 250 Euro auf Dich warten zzgl. Gebühren, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg.

Desweiteren wird Dir angeraten werden, an einer freiwilligen (aber nicht kostenfreien) verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, durch die Du zwei Punkte abbauen kannst. Eine MPU wird nicht verhängt.

Das alles trifft aber nur zu, wenn Du keine Anzeichen von Fahrunsicherheit gezeigt hast.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.