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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bioxx
22.01.2006, 14:43 Uhr

bin ich noch in der probezeit?

Hi leute, mir geht eine frage schon länger durch den kopf. undzwar....:

ich hab mein motorad unf autoführerschein gleichzeitig gemacht.
Bin aber mit motorrad schon im november 03 fertig geworden, auto aber erst im februar 04.
Damals habe ich so ein Zettel unterschriben das ich mein führerschein erst in die hand gedrückt bekomme wenn ich auto auch fertig habe.
Ich brauchte den im winter nicht für motorrad.

Auf mein Führerschein steht jetzt oben links das datum febuar 04. bin ich jetzt bis dahin noch in der Probezeit oder schon seit november durch?


gruss MAtze

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern francesca
22.01.2006, 15:05 Uhr

zu: bin ich noch in der probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, dabei spielt es keine Rolle, wann die Prüfung abgelegt wurde.
Bei Dir endet die Probezeit also erst im Februar.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Überholen

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen