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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 17:38 Uhr

30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Hallo Leutz,
mich hat es nun endlich auch erwischt.
Womit muss ich rechnen ???
Würde es was bringen wenn bescheid kommt und ich die ganze sache bis zur ende meiner Probezeit (01.06.2006) hinauszögere??

Bitte um infos , danke an alle schon mal die antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.01.2006, 17:49 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

Wie immer: http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Nein es bringt dir garnichts. Da du am Tag der Tat noch in der Probezeit warst. Das zählt...

Wenn du Glück hast, musst du nur nen Verwarngeld berappen. Da erst ab einer Überschreitung von 21 Kmh eine Probezeitverlängerung etc. auf dich zu kommt.

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11.01.2006, 17:50 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

FU** ich war Letzter :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musti61
11.01.2006, 18:24 Uhr

zu: 30 erlaubt hatte so 52 bis 55 km/h

macht mich doch nicht fertig :o(

danke für die Infos... :O)

Hey der scheiß wagen ist auf meine schwester angemeldet ich hoffe ich sehe sehr weiblich auf dem Foto aus , weil dann könnte ja meine schwester alles auf sich nehmen, oder ?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen