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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HeavenlyDivine
06.01.2006, 17:02 Uhr

Pobezeit und volle Punktzahl?

Was passiert eigentlich, wenn man schon ein Aufbauseminar hinter sich hat und in der Probezeit das Limit von 18 Punkten überschreitet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HeavenlyDivine
06.01.2006, 17:07 Uhr

zu: Pobezeit und volle Punktzahl?

Und wieviel kostet eine MPU und wo kann man die machen?

Muss man den Führerschein nach einer MPU komplett neu machen oder einfach nur neu beantragen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
06.01.2006, 17:22 Uhr

zu: Pobezeit und volle Punktzahl?

wo du wohnst da kannst du machen (aber nur in der stadt)

nur neu beantragen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern M3000GT
08.01.2006, 18:35 Uhr

zu: Pobezeit und volle Punktzahl?

Freund hat auch sein MPU hinter sich...(die meisten Punkten hat er bekommen wegen nicht eingetragene Tuningteile)

Er sagte, er habe (glaub ich) ca. 450 -500 € bezahlt...vielleicht waren das sogar mehr...? Ich weiss es nicht! Naja ich finde, es sollte erst garnicht eine MPU geben!
Führerschein nochmal neu machen mit allem (Theo Stunden Fahrstunden einfach alles), egal ob die schon fahren können, oder nicht !

Das sind schmerzen für "normalarbeiter"!

Gruß Andre

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung