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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andi1305
02.11.2005, 15:37 Uhr

Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Hallo,

ich habe heute den Brief von der Bußgeldstelle bezüglich meines Vergehens ( http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=13975&a
mp;a

mp;forum=5 ) bekommen und habe um ehrlich zu sein etwas anderes erwartet. Im Brief stand drin das ich 85,60 EURO zahlen muss, drei Punkte bekomme und das ich wenn ich innerhalb der nächsten 24 Monate min. 26km/h Innerhorts zu schnell bin mit Fahrverbot rechnen muss.

Da stand aber nichts von Nachschulung oder 1 Monat Fahrverbot drin. Alle Leute (auch hier im Forum) haben mir gesagt das ich min. mit 100 EURO, 1 Monat Fahrverbot und Nachschulung rechnen muss.

Kann es sein das da noch was kommt oder warâ EURO™s das?

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02.11.2005, 15:41 Uhr

zu: Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Ach ja das mit dem Monat Fahrverbot hat sich erledigt weil ich anscheinen doch "nur" 30km/h zu schnell war. Aber das mit der Nachschulung und der Probezeit wüsste ich trotzdem gern!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 15:50 Uhr

zu: Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Die probezeitspezifischen Maßnahmen werden von einer anderen als der Bußgeldbehörde eingeleitet, daher kommt der Brief, der Dich über diese Maßnahmen informiert, extra. Der kann gerne mal ein paar Monate auf sich warten lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2005, 15:52 Uhr

zu: Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Einen Brief, der das Aufbauseminar zum Inhalt hat, wirst du von der Führerscheinstelle noch bekommen. Das kann noch Wochen oder auch Monate dauern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andi1305
02.11.2005, 16:00 Uhr

zu: Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Ok danke für die schnelle Antwort!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 19:18 Uhr

zu: Brief von der Bußgeldstelle mit ungewöhnlicher Strafe!!!

Goldi, die Nachschulung wird da mit Sicherheit noch kommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

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In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von den Sichtverhältnissen

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

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