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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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06.10.2005, 20:11 Uhr

zu: Ausserorts 40km/h zu schnell

Sonderregelungen auf Baustellen bzgl. Geschw. gibts nicht. Es ist so oder so außerhalb geschl. Ortschaften.
Wenn nach Abzug der Toleranz 41 Km/h Überschreitung bleiben, gibt's noch nen Monat Fahrverbot oben drauf.
Es wird schon abgeglichen, ob der angegebene Fahrer für das Foto in Frage kommt oder nicht (Alter, Geschlecht). Der Trick, den du vor hast, versuchen natürlich sehr viele, die noch in der Probezeit sind. Es wird daher nicht selten im Zweifelsfall das Blitzer-Foto mit dem Foto beim Einwohnermeldeamt (das Doppel vom BPA)abgeglichen. Da kommt die Wahrheit sehr schnell ans Licht und dein Vater käme für die Schummelei richtig aus der Tasche.
Bedenke auch, dass das Orginal vom Blitzer-Foto qualitativ sehr viel besser ist, als die Kopie, die man geschickt bekommt.
Ich tät's lieber lassen und Lehrgeld zahlen.

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06.10.2005, 20:18 Uhr

zu: Ausserorts 40km/h zu schnell

Hey Backy,

eigentlich fehlen mir die Worte, wenn ich die Sorgen von euch Fahranfängern sehe. Überlegt ihr auch mal, bevor ihr geblitzt werdet oder bevor es knallt?
Ist der Lappen noch nicht teuer Genug, das man mal ebend mit 40km/h zu schnell unterwegs ist.
Liegt euch nicht´s an dem Schein?
Und jetzt komm nicht mit der Ausrede: "Das kann doch mal passieren."

Zu deiner Frage, wenn dein Vater den Verstoß anerkennt, die Strafe und die Punkte übernimmt kann dir eigentlich nichts passieren. Zahlt er direkt das Busgeld, akzeptiert er auch die Punkte und die Sache ist erledigt.

Aber wenn ich ehrlich bin hoffe ich, das er es nicht macht und DU für den Müll selber stramm stehst.

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06.10.2005, 20:29 Uhr

zu: Ausserorts 40km/h zu schnell

xgoedex,

ich bin zwar kein Anwalt, aber soweit ich weiß, bekommt der Halter den Anhörungsbogen. Und wenn er die Tat übernimmt, die Ihm zu Last gelegt wird (und das macht er schon, wenn er die Strafe bezahlt), dann spielt der Tatsächliche Fahrer keine Rolle mehr.

Jetzt also meine Frage, woher beziehst du dein Wissen (zwecks Fotoabgleich,ect...)?

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06.10.2005, 20:33 Uhr

zu: Ausserorts 40km/h zu schnell

»Es wird daher nicht selten im Zweifelsfall das Blitzer-Foto mit dem Foto beim Einwohnermeldeamt (das Doppel vom BPA)abgeglichen.«

.. widerrechtlicherweise. Die Datenschutz- und PassGesetze sind doch eigentlich sehr eindeutig! Ebenso die diesbezueglichen OLG Entscheidungen... die Verwertbarkeit des Beweismittels erlischt dadurch uebrigens!

Man, man, man.. wenn ich in meinem Job so lax mit dem Datenschutz umgehen wuerde, waehrt ihr laengst alle Pleite (zumindest die, die ihr Geld bei uns angelegt haben)!

Gruesse vom Datenschutzfanatiker FLiszt

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