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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2fast4u
06.10.2005, 15:47 Uhr

Schicksal Fußgängerüberweg

Hallo miteinander,
Ich habe einen "Delikt" begangen, nämlich:

"Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten (Fußgänger) nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte."
§ 26 Abs. 1, §49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat.

Ich bin noch in der Probezeit. Dieser Delikt wurde mit 50 € und 4 Punkten bestraft.(viel zu hart!!)
Fragen:
Ist das ein A oder ein B-Verstoß?

Muss Ich zusätzlich mit einem Aufbauseminar oder gar einem Führerscheinentzug rechnen?

Vielen Dank

Simon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.10.2005, 16:10 Uhr

zu: Schicksal Fußgängerüberweg

Das ist ein A-Verstoß, sodass du irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten noch die Aufforderung bekommst, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis hast du aber nicht zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
06.10.2005, 16:57 Uhr

zu: Schicksal Fußgängerüberweg

@Heuschrecke

Genau meine Meinung!

Wer (so wie ich) auf einem Zebrastreifen angefahren und dadurch verletzt wird, kann das nur begrüßen!!! Der Fahrerin wurde, nachdem ich Anzeige erstattet habe, sogar für 4 Wochen (per Gericht) die Fahrerlaubnis entzogen!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf spielende Kinder achten

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird