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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern white
16.05.2005, 19:23 Uhr

können betrunkene fußgänger bestraft werden?

wenn ich als fußgänger von der polizei angehalten werde, weil ich offensichtlich zu viel getrunken habe. kann das dann irgebdwelche auswirkungen auf meine fahrerlaubnis haben? oder irgendwelche anderen strafen (außer ausnüchterungszelle) nach sich ziehen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:08 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Es hat natürlich keine Konsequenzen für den Führerschein, wenn die Polizei einen betrunkenen Fußgänger sieht oder kontrolliert.

Etwas anderes wäre es, wenn die Polizei aus bestimmten Gründen den Verdacht hat, dass jemand alkoholabhängig ist. Wenn also eine Person jeden Vormittag schon am Straßenrand herumsitzt und reichlich Schnaps konsumiert und dadurch der Polizei auffällt, könnte ein solcher Verdacht auf Alkoholabhängigkeit begründet sein. Die Polizei kann dann eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde machen, die dann z.B. eine MPU anordnen kann.

Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

Die ursprüngliche Fragestellung war aber sicher nicht auf einen solchen Fall bezogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2005, 22:11 Uhr

zu: können betrunkene fußgänger bestraft werden?

Kleine Korrektur:

>Die Vorgehensweise richtet sich dann nach den §§ 3, 11 und 14 FeV.

"Klärung bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" ist nicht § 14, sondern §13 FeV.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

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Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt