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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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08.03.2005, 20:03 Uhr

Tilgung meiner Punkte

Hallo liebe Leser,
ich habe heute ein Verwarnungsschreiben bekommen (wegen wiederholter Verkehrszuwiederhandlungen:
1 punkt geschwindigkeit tattag 26.07.00 rechtskraft 13.10.00
3 punkte geschwindigkeit tattag 08.07.02 rechtskraft 17.09.02
3 punkte geschwindigkeit tattag 14.11.02 rechtskraft 25.01.03
1 punkt überholen tattag 2.12.04 rechtskraft 28.01.05

nun meine frage. zwischen den letzten tattagen liegen 2 jahre und zwischen den letzten tagen der rechtskraft liegen auch 2 jahre. sollten die punkte nicht nach 2 jahren verfallen?
kann ich hier etwas unternehmen?

gruß marc

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10.03.2005, 00:32 Uhr

zu: Tilgung meiner Punkte

danke erstmal für die schnelle antwort. kann man dagegen evtl rechtlich etwas unternehmen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An Fußgängerüberwegen

An unübersichtlichen Straßenstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich