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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 fobsen
22.02.2005, 17:59 Uhr
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss
Ich wurde von der Polizei aufgrund einer zutreffenden Täterbeschreibung mit auf die Wache genommen. Als die Polizei mich antraf hatte ich ein Fahrrad bei mir, bin allerdings nicht damit gefahren. Laut Bluttest hatte ich 1,7- 1,8 Promille.
Vorgeworfen wird mir: â EUROžSie führten ein Fahrzeug (Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl Sie unter Einfluss alkoholischer Genussmittel standen.â EUROœ (Trunkenheit im Straßenverkehr- §316 StGB).
Was droht mir, da ich noch in der Probezeit bin und lohnt es sich rechtlichen Beistand in Anspruch zunehmen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Regel "rechts vor links" beachten
Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen
Fahrzeugen Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Nicht mehr überholen
Geschwindigkeit verringern
Vor Erreichen der Verengung immer anhalten
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