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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Fahrmeister 
27.10.2017, 20:23 Uhr
Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich
Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.
.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
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