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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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26.10.2016, 10:49 Uhr

Fahrerflucht bei Katze angefahren

Hallo liebe Community,

ich habe Anfang der Woche die Katze meine Nachbarn angefahren (aus versehen und mit Schritttempo).
Hab auch gleich geguckt ob was passiert ist und die Katze war schon fast wieder im Garten als ich ausgestiegen war. Es schien also alles gut zu sein mit ihr.

Jetzt 2 Tage später kommt mein Nachbar und meint seine Katze hätte Probleme beim laufen und springen und das das von dem Unfall her kommt.
Ich hatte ihm gesagt was passiert war, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und er hat mir gesagt solange es der Katze gut geht -> Schwamm drüber!

Er wirft mir jetzt Unfall mit Fahrerflucht vor und fordert von mir die Zahlung des Arztbesuches der Katze, sonst würde er mich Anzeigen.

Also hab ich mal ein bisschen recherchiert und auf http://www.fahrerflucht.org/wildunfall/ steht, dass ich einen "Wildunfall" (wenn es dem Tier gut geht) weder melden muss noch, dass Fahrerflucht gilt.
Und bei Katzen liegt die Schuld wohl beim Halter.
Also eigentlich könnte er Probleme kriegen, falls mein Auto beschädigt ist oder?
(Quelle: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/)

Was sagt ihr dazu?

Gruß, maria.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der helle Pkw

Beide Pkw

Der dunkle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung