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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 blablubb
29.07.2008, 10:30 Uhr
Halteverbot
Hallo zusammen,
mir ist was blödes passiert eben, habe im absoluten Halteverbot geparkt und muss jetzt 15 EURO zahlen. Habe das Anfangsschild übersehen. Danach kam allerdings wieder ein Anfangsschild (Also wieder nur ein Pfeil, der den Anfang signalisiert), daher dachte ich, wird davor wohl kein Halteverbot sein, und habe noch vor dem Schild geparkt (Es standen noch zwei weitere Autos da, ich hatte also keinen Grund, ins Grübeln zu kommen.
Frage: Habe ich da Chancen um die 15 EURO drum rum zu kommen? (Ich vermute mal nein, würd aber gerne eure Meinung hören)
Gruß, blablubb
 carhol
29.07.2008, 13:02 Uhr
zu: Halteverbot
du wirst noch mehr übersehen haben den anfangsschild und anfangsschild zusammen (hintereinander) geht nicht.
zahlen und lächeln
mfg
 blablubb
29.07.2008, 13:50 Uhr
zu: Halteverbot
Ich habe definitiv nicht mehr übersehen. Die Schilder stehen dort nur vorübergehend auf Grund einer Baustelle. Und da haben die wohl ein falsches Schild aufgestellt. Das zweite Anfangsschild sollte sicherlich eigentlich in beide Richtungen Pfeile haben.
 Georg_g
29.07.2008, 19:23 Uhr
zu: Halteverbot
Meines Erachtens könnte sich in diesem Fall ein Einspruch lohnen. Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.
An dieser Stelle wäre entweder das Zeichen mit den zwei entgegengesetzten Pfeilen richtig gewesen, oder man hätte - da ja die Stelle ohnehin noch im HV-Bereich liegt - das Zeichen ganz weglassen sollen.
 to
30.07.2008, 01:09 Uhr
zu: Halteverbot
»Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.«
Festzuhalten bleibt aber, dass ein - im Gegensatz zur nicht ganz korrekten Baustellenbeschilderung - fest ausgeschildertes Haltverbot vom TE offenbar völlig übersehen wurde.
Aber einen Einspruch versuchen kann man immer...
 Georg_g
30.07.2008, 17:39 Uhr
@ Kahleberger
> indem
> irgend einer
 Kaktus
30.07.2008, 17:44 Uhr
zu: Halteverbot
Hm, Euch fehlt wohl die Schule jetzt zur Ferienzeit???
Darf ich mitspielen?
:-D
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Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
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Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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