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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 sternengirl86
14.03.2008, 16:25 Uhr
Unfall und Rechte
Hi!
Hab mal eine Frage!
Wenn ein kleiner Unfall passiert ist und derjenige der SChuld ist auf Polizei verzichtet und das so mit bargeld regeln möchte!Und der Schuldige seine Telefonr gibt! Kann der Schuldige, dann einfach sagen hinterher, dass er das nicht bezahlt?
Wie sieht das dann aus mit den Rechten!
 sternengirl86
14.03.2008, 17:53 Uhr
zu: Unfall und Rechte
Ich meinte wenn der unschuldige auf die polizei verzichtet- hatt emich verschrieben
 carhol
14.03.2008, 17:57 Uhr
zu: Unfall und Rechte
klar kann er das dann sagen.
er kann sogar sagen, dass du schuld warst.
wieder keine vernünftige unfallaufnahme gemacht ?
kahleberger würde jetzt schreiben : wird sowas in den fahrschulen nicht ausgebildet ?
oder hast du nicht aufgepasst ?
holger
 sternengirl86
14.03.2008, 18:01 Uhr
zu: Unfall und Rechte
Nein ich war da ja nicht dran beteiligt. ich habe daas nur vom Bekannten gehört!
Also sein auto wurde etwas gerammt!
Er hat gesat, dass man das ja auch ohne Polzei regeln kann, weil halt der schuldige noch in der Probezeit war und er verlangt halt 250 euro für den Schaden! Nun möchte der Schuldige aber nicht bezahlen! Heißt das dann Pech gehabt oder kann man da gegen vorgehen. haben tut er nur die Telefonnr.
 carhol
14.03.2008, 18:28 Uhr
zu: Unfall und Rechte
>> haben tut er nur die Telefonnr. <<
wenn die denn mal stimmt.
"vorgehen" kann man so gegen ziemlich alles, nur was dabei herauskommt ist eine andere frage.
holger
 sternengirl86
14.03.2008, 20:36 Uhr
zu: Unfall und Rechte
Naja das waren Ausländer! Aber ich meine er wollte ja nur nett sein. Die Frage ist jetzt, ob mein Bekannter durch die Telefonnr ( Die stimmt da sie heute telefoniert haben) irgendwie an sein recht kommt. weil er hat ja jetzt den schaden an seinem auto nur die wollen nicht bezahlen!
 sternengirl86
15.03.2008, 08:32 Uhr
zu: Unfall und Rechte
Naja die Frage ist jetzt, ob klagen überhaupt sinn macht, wenn die POlizei nicht am Unfallort war!?
 sternengirl86
15.03.2008, 08:54 Uhr
zu: Unfall und Rechte
also wenn er nur die telefonnr hat, die nicht im telefonbuch steht, kann man dann deren adresse rausfinden, denn sonst kann man ja niht klagen oder?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
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