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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
12.08.2007, 21:30 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

Nur weil man keinen Parkplatz finden kann wird doch dadurch kein Halteverbot ausser kraft gesetzt!

Natürlich kannst du widerspruch gegen den Verwarngeldbescheid einlegen, nur ob du damit Erfolg haben wirst steht auf einem anderen Blatt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
12.08.2007, 21:35 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

Dumme Fragen gibt es nicht....wird immer gesagt.
Schön langsam kommen mir Zweifel !!!!

Glaubst du Verkehrszeichen sind nur aufgestellt damit die Landschaft bunter wird ?
Warum war denn ausgerechnet an dieser Stelle ein "Parkplatz" frei ?....Wahrscheinlich haben alle Anderen es falsch gemacht (und sich nicht ins Halteverbot gestellt).....kopfschüttel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.08.2007, 23:30 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

Sonst bist Du aber völlig ok? Wer zwang Dich denn, nach München zu fahren? Dazu noch mit dem Auto?
Von dem würde ich mir das Verwarnungsgeld erstatten lassen. Das war schon irgendwie frech von dem.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
13.08.2007, 10:21 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

Mit einer guten Begründung ist ein Widerspruch immer möglich. Aber ich glaube, in Deinem Fall brauchst Du eine super gute Begründung. Hast Du denn eine?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.08.2007, 14:45 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

leg mit der begründung widerspruch ein.
bei einem verwarnungsgeld wir normalerweise von "fahrlässig" ausgegangen. bei deinem widerspruch wird aber der "vorsatz" deutlich und das v-geld erhöht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
13.08.2007, 16:40 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

Tja, mit dieser Begründung hast Du natürlich keine Chance. Außerdem: solange Du im Wartezimmer wartest, kannst Du jederzeit dieses Wartezimmer verlassen, um die Parkuhr wieder aufzufüllen (ein kleiner Hinweis an die Arzthelferin an der Anmeldung kann natürlich nicht schaden). Und dass Du 1 Stunde oder länger im Behandlungszimmer warst, kannst Du mir nicht weismachen - wenn ja, würde ich diesen Arzt gerne mal kennenlernen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
13.08.2007, 17:15 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

... und Zug und U-Bahn sind immer billiger als Auto. Die Unterhaltskosten sind deutlich höher als jede Fahrkarte. Nur die Bequemlichkeit spricht für ein Auto ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.08.2007, 18:24 Uhr

zu: Gezwungen im Halteverbot zu parken

@lilie

lies dir die alten postings von reschitzara durch.

die legt immer gegen alles und jedes ein- und widerspruch ein.

schade das ich nicht in d-dorf war. hatten keinen oma-sitter.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Über Schachtdeckeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Fahrtwind

Durch die Geschwindigkeit

Durch den Kurvenradius