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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
20.07.2007, 19:36 Uhr

Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Hätte mal eine Frage zu diesem Verbotsschild "Kfz über 3,5 t z.G." mit dem abgebildeten LKW!

Wird die z.G. vom Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet? oder darf Zugfahrzeug und Anhänger einzeln 3,5t z.G. haben?

Wir doch eher zusammengerechnet oder?

Danke!



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
20.07.2007, 20:34 Uhr

zu: Verbotsschild "Kfz über 3,5t z.G."

Der gesamte Zug dar nicht mehr als 3.5t wiegen.. die zulässige Gesamtmasse wird zusammen gerechnet

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist