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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
14.04.2007, 15:08 Uhr

zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

gibt es eine begrenzung der parkdauer von anhängern auf öffentlichen parkplätzen?
ich denke an ein urteil oder ähnliches. die meisten gemeinden haben ja eigenen vorschriften.
meine aussicht wird mir nun schon seit 6 wochen zugeparkt ohne das ich den verursacher kenne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
14.04.2007, 16:35 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr

zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum

wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen