
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 focusdriver87
11.02.2007, 19:40 Uhr
Beschleunigungsstreifen
Hallo,
hatte heute mal wieder eine unklare Verkehrssituation erlebt:
fahre auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn, hab richtig schön Gas gegeben, da etwas mehr auf der Autobahn los war! Bin dann anschließend vor einem Wohnwagen eingefahren! soweit alles in Ordnung! Ich wußte bloß nicht, dass die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 120 begrenzt war! (Das Schild kam erst später)
jetzt hatte ich schon 140 drauf, als ich in die Autobahn eigefahren bin! dazu kommt noch, daß ich einen rechts überholt habe! Es blieb mir eigentlich nichts anderes übrig, um auf die Autobahn zu kommen!
Was wäre in diesem Fall richtig gewesen?
Vielen Dank!

 jules17
11.02.2007, 19:48 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen
Offiziell heißt es "Auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf der durchgehenden Fahrbahn"
d.h. wenn du rechts überholt hast und dabei auf dem beschleunigungsstreifen warst, ist das völlig in ordnung.
Soweit ich weiß (da bin ich mir aber nicht ganz sicher) ist es auch mit den 20 zu schnell in Ordnung, solange du danach deine Geschwindigkeit reduzierst. (Wer blitzt dich schon auf dem Beschleunigungsstreifen?)
 Moni87
11.02.2007, 23:40 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen
Du darfst auf jeden Fall auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen.Da bin ich mir 100% sicher(steht auch in den Fragebögen drin).Und du darfst da auch schneller fahren als auf der Autobahn.Das Schild mit der Höchstgeschwindigkeit,taucht erst auf wenn man schon auf der Autobahn drauf ist.Man soll aber seine Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anpassen z.B. wenn du siehst,dass die Autos etwa 80km/h fahren, dann darfst du mit 100km/h überholen.In diesem Fall wäre 140 zu viel.
 jules17
12.02.2007, 09:58 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen
"In diesem Fall wäre 140 zu viel. "
Autobahn ist doch auf 120 beschränkt? d.h. die meisten fahren mindestens 130...von LKWs mal abgesehen...140 ist also durchaus angebracht und reicht gerade...solange ist der beschleunigungsstreifen nicht
 TheBigBla
12.02.2007, 11:42 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen
@kahleberger
basieren nicht die fragen auf der stvo??
oder willst du damit sagen, dass das, was uns in der fahrschule beigebracht wird mehr oder weniger gesetzeswidrig ist?
 rijx45 
13.02.2007, 12:57 Uhr
zu: Beschleunigungsstreifen
wäre schön, wenn sich alle an die stvo halten..aber in dem fall habe ich weder was dagegen, die höchstgeschwindigkeit zu überhöhen, noch etwas dagegen, denn pannenstreifen kurz zu benutzen
autobahn ist beim einfälden schwer
gruss
karsten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt
Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Auf spielende Kinder achten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren
Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße
Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann
Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|