Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern entsebe
16.10.2006, 11:21 Uhr

Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

An einer Ampelkreuzung ist das Abbiegen in zwei Fahrstreifen möglich.
Welchen Fahrstreifen muß nun der LKW
über 7,5 t. benutzen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.10.2006, 12:02 Uhr

zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

Die freie Fahrstreifenwahl innerorts gilt nur für Kfz. bis 3,5 t. Nach dem Wortlaut des § 7 StVO gilt das immer dann, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind, also auch beim Abbiegen.

Der Lkw-Fahrer müsste in diesem Fall also den rechten Fahrstreifen benutzen. Unabhängig davon gilt aber auch für ihn § 7 Abs. 1 StVO, d.h. er darf den linken Fahrstreifen benutzen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.10.2006, 15:09 Uhr

zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.

ist egal auf welchem fahrstreifen er fährt.

§37 >> 4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.<<

holger


..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind