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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.03.2006, 11:32 Uhr

Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Hallo Ihr,

mich würde mal interessieren wer oder was festlegt, wie schnell z.B. an einer unübersichtlichen Stelle gefahren werden darf.

Ich meine jetzt nicht die üblichen 50 km/h innerorts o.ä.
Ich meine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf "exotische"
Werte wie 80, 60, 40, 20 km/h. Wie legt man sowas fest?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
23.03.2006, 14:10 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Es wird nicht durch die Straßenbaubehörde festgelegt, die baut nur ;-), stellt die Schilder auf.

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie ordnet die Schilder an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.03.2006, 14:46 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden da

Im Bayern ist es da noch am Besten. Dort wurde ich noch nie außerhalb der Autobahn geblitzt :-D
Die Landstraßen dort sind meist nicht mit so vielen Schildern überladen.

So sind 70 dort auch oft nur eine "Empfehlung". Zumindest wird dort nicht oft kontrolliert.
Hier im Umland muss man leider extrem auf Tempobeschränkungen achten, da hier geblitzt wird ohne Ende.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Keiner

Ich selbst

Das Motorrad