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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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03.02.2006, 22:41 Uhr

probezeit?

Hallo,

ich habe zuerst meinen Autoführerschein gemacht, einige Monate später den (leistungsbegrenzten) Motorradführerschein. Nun sind zwei Jahre um, seit ich den Autoführerschein gemacht habe (2 Jahre und ein Tag), d.h. meine Probezeit für das Auto müsste um sein. Was passiert, wenn ich mit dem Motorad mit mehr als 20kmh zu schnell geblitzt werde?
Gibt es für das Motorrad eine extra Probezeit (die dann bei mir einige Monate später endet) oder nur die eine?

Gruss,
ZINK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
03.02.2006, 22:50 Uhr

zu: probezeit?

Ich muss Dich enttäuschen:
Es gibt nur einmal Probezeit für jeden.

Du musst mit den großen Maschinen allerdings noch warten, bis die ersten zwei Jahre Klasse A vorbei sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
04.02.2006, 18:13 Uhr

zu: probezeit?

d.h. ich bin auch mit dem motorrad schon aus der probezeit raus und es hätte (mit 20kmh zu schnell) kein aufbauseminar zur folge?

Gruss,

zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
04.02.2006, 18:48 Uhr

zu: probezeit?

Richtig ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.02.2006, 21:15 Uhr

zu: probezeit?

Mit 20 km/h hättest Du auch innerhalb der Probezeit kein Problem. Erst ab 21 wäre es brenzlig :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind