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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.10.2005, 09:07 Uhr

mofas?

sagt mal, offiziell ist man doch spätestens dann ne verkehrsbehinderung wenn man 20 km langsamer ährt als erlaubt ohne triftigen grund? also auh wenn mann in der stadt bei freier strecke 25 fährt?

dass das bei fahrrädern und mofas nicht wirklich zutrifft ist mir klar-als zweiräder lassen die sich ja auch recht easy überholen. nur hab ich jetzt neulich ein "mofa" gesehn (stand hintendrauf, der ist auch nur 25 gefahren, hatte auch so einen aufkleber der aussahr wie ein gechwindigkeitsbegrenzungsschild mit ner 25 drin) mit 4-rädern-sah also so ähnlich aus wie ein caddy beim golf spielen.

behindert das nicht den straßenverkehr?



und, hinter einem normalen mofa bin ich jetzt schon 2 x hergefahren (gleiches kennzeichen) dass auf ner 4-spurigen straße (2 hin 2 rück)
immer genau auf der mitte der spuren fuhr die in seine richtung gingen-was natürlich jegliches überholen praktisch unmöglich machte. ist das eigentlich ok?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.10.2005, 12:40 Uhr

zu: mofas?

wieso als krankenfahrstühle? die dürfen soweitich weiß nicht mehr als 15-und kriegen gelegentlich auch ärger wenn sie auf der straße fahren obwohl ein radweg vorhanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
01.10.2005, 14:01 Uhr

zu: mofas?

Diese Teile sieht man immer wieder. Weiß gar nicht genau, ob man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß, um die überhaupt fahren zu dürfen (Behinderung, etc.). Jedenfalls dürfen diese Fz. bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren und sind dann von Zulassung und Steuer befreit (so wie Mofa und 50er) und mit Versicherungskennzeichen zu fahren.
Es gab mal eine Zeit, da haben sich die Sprittis (FS durch Suff verloren) einen alten Pkw auf 25 drosseln lassen, hinten ein rundes 25 km/h Schild und Vers.-Kennz. drangemacht und sind dann fröhlich pfeifend als rollende Verkehrsbehinderung durch die Landschaft gegondelt.
Findige Beamte sind dann aber drauf gekommen, dass das nicht gilt, da diese Fahrzeuge die Bedingung "bauartbedingte Höchstgeschw." nicht erfüllen. Die Bauart hat ja ursprünglich viel höhere Geschw. vorgesehen und nicht nur 25.
Das Thema Krankenfahrstühle ist wieder etwas anders gelagert. Da gibt es solche und solche. Manche sehen tatsächlich aus wie ein Golf-Caddy und sind mit Beleuchtung und allen erforderlichen Einrichtugen für den öffentl. Straßenverkehr ausgestattet.

»und, hinter einem normalen mofa bin ich jetzt schon 2 x hergefahren (gleiches kennzeichen) dass auf ner 4-spurigen straße (2 hin 2 rück)
immer genau auf der mitte der spuren fuhr die in seine richtung gingen-was natürlich jegliches überholen praktisch unmöglich machte. ist das eigentlich ok? «


Nein, nicht ok.
Gemäß §§ 1 (2), 2 (2) StVO ist möglichst weit rechts zu fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
01.10.2005, 15:33 Uhr

zu: mofas?

Die 25 km/h Bomber werden nicht von Spritis gefahren, sondern von den alten Klasse 5/4 Piloten (vor 1.1.89) - war eine reine Theorieprüfung damals und wurde überwiegend von "Problemfällen" gemacht.

http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3

Durch die Neuregelung (Klasse S) können die Kisten jetzt bis 45 km/h fahren und würden wohl auch häufiger anzutreffen sein, wenn diese nicht so teuer wären.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/S.php

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