Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
23.09.2005, 16:22 Uhr

Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?

Hallo,

ich habe folgende Frage:
im Moment wird ja über eine Harmonisierung des Führerscheins in der EU nachgedacht, was unter anderem für den Motorradschein einige Auswirkungen hätte:
- Leistungsbeschränkung 48 statt 34PS
- 16 jährige dürfen mit ihren 125ers auch
schneller als 80 fahren
- um die Leistungsbeschränkung
wegzubekommen, muss man 3 (statt wie im
moment zwei) jahre den
motorradführerschein haben.

Ich habe jetzt ein Jahr lang den Motoradführerschein, angenommen, die Eu Richtlinie würde verabschiedet und in geltendes recht umgesetzt werden bevor ich offen fahren darf; muss ich dann noch ein jahr länger warten, bis ich ohne leistungsbeschränkung (34ps) fahren darf?

Oder gelten für mich bloss 2 Jahre Leistungsbeschränkung, da ich den Führerschein gemacht habe, als die Zeit der Leistungsbeschränkung auf 2 Jahre festgesetzt war?


würde mich über eine antwort freuen...

gruss, zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.09.2005, 18:50 Uhr

zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?

@ zink:

Wie sonhol schon geschrieben hat, weiß zur Zeit niemand, wann eine solche Gesetzesänderung kommen wird bzw. ob sie überhaupt kommt. Zumindest eine Sache kann man aber eindeutig beantworten:

»muss ich dann noch ein jahr länger warten, bis ich ohne leistungsbeschränkung (34ps) fahren darf?«

Nein, für bereits erteilte Fahrerlaubnisse wird die Beschränkung auf 34 PS auf jeden Fall nach zwei Jahren aufgehoben, auch wenn morgen das Gesetz in Kraft treten würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
23.09.2005, 18:58 Uhr

zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?

»Oder gelten für mich bloss 2 Jahre Leistungsbeschränkung, da ich den Führerschein gemacht habe, als die Zeit der Leistungsbeschränkung auf 2 Jahre festgesetzt war?«

Dich wird es ganz sicher nicht mehr betreffen, aber für diejenigen, die es dann irgendwann betrifft, wird es, wie schon bei früheren Führerscheinreformen, mit Sicherheit Bestandsschutz geben. Eine nachträgliche Fristverlängerung geht gesetzestechnisch gar nicht (echte Rückwirkung).

Ich orakle mal, daß es darauf hinauslaufen wird, daß die 16-jährigen ihre 125 sofort aufmachen dürfen und die Altinhaber von A beschränkt bei 2 Jahren (aber eben auch 34 PS) bleiben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
24.09.2005, 13:15 Uhr

zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?

"Eine nachträgliche Fristverlängerung geht gesetzestechnisch gar nicht (echte Rückwirkung)."

Sicher? Eigentlich hatten die Leute, die ihren Klasse 2 Führerschein vor der EU-"Harmonisierung" gemacht haben, eine Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung erworben. Diese (zeitliche Unbegrenzeitheit) wurde ihnen dann nachträglich aberkannt. Da gab es doch auch keinen Bestandsschutz.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-111 / 3 Fehlerpunkte

Während der Hauptverkehrszeiten verbraucht Ihr Fahrzeug im Stadtverkehr mehr Kraftstoff als sonst. Warum?

Weil öfter in höheren Gängen gefahren werden muss

Weil häufiger gebremst und beschleunigt werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab